Lohnsteuerhilfeverein online

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Lohnsteuerhilfevereine online

Lohnsteuerhilfeverein-onlineLohnsteuerhilfevereine bieten Ihre Lohnsteuerhilfe auch online über das Internet an. Hier finden Sie Lohnsteuerhilfevereine online im Internet und hier finden Sie Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Sie sind ein Lohnsteuerhilfeverein und möchten in das Verzeichnis der online Lohnsteuerhilfevereine eingetragen werden, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: Lohnsteuerhilfeverein online.

 

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Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?

Lohnsteuerhilfeverein-onlineLohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Sie erstellen typischerweise einen sog. Lohnsteuerjahresausgleich. Ein Lohnsteuerhilfeverein hat die Rechtsform eines eingetragener Verein deutschen Rechts (e.V. ). Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, sondern auf die Hilfe in Steuersachen. Lohnsteuerhilfevereine haben Ihren Sitz in in Deutschland und sind im Vereinsregister des zuständigen Registergerichts unter einer Registernummer eingetragen. Lohnsteuerhilfevereine können auch außerhalb Ihres Sitzes Beratungsstellen begründen und wird durch den Vorstand vertreten. Die Bundesländer führen ein Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine. Ein Lohnsteuerhilfeverein muss eine behördliche Anerkennung (für die Tätigkeit als Lohnsteuerhilfeverein) haben und unterliegt der Aufsicht der Steuerverwaltung. Der Lohnsteuerhilfeverein unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Er unterliegt aber nicht der Steuerberatergebührenverordnung. Vielmehr werden Beiträge und evtl. Aufnahmegebühren gemäß der Satzung bzw. Beitragsordnung.

 

Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins

Nur Mitglieder können die Leistungen eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.

Sie können nur Mitglied werden, wenn Sie Einkünfte beziehen aus:

  • Nichtselbständiger Arbeit und/ oder

  • Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen

und sofern die Einnahmen 9.000 bzw. bei zusammen veranlagten Ehegatten EUR 18.000 Euro nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen vorliegen, außerdem

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Sonstige Einkünfte (z. B. Spekulationsgewinne)

Die Mitgliedschaft können Sie in der Regel nur mit einer Frist kündigen.

 

Lohnsteuerhilfe eines Lohnsteuerhilfevereins

Folgende Lohnsteuerhilfe können Sie von einem Lohnsteuerhilfeverein erwarten:

  • Steuerliche Beratung in Sachen

    • Steuerklassenwahl

    • Veranlagungsarten

    • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

    • Kindergeld

    • Eigenheimzulage und Investitionszulage

    • vermögenswirksamen Leistungen

    • privaten Altersvorsorge ("Riester-Rente")

  • Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen zur bzw. auf

    • Einkommensteuererklärung

    • Eigenheimzulage/ Investitionszulage

    • einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    • Wohnungsbauprämie

    • Erstattung einbehaltener Körperschafts- und Kapitalertragsteuer

    • Altersvorsorgezulage

  • Weitere Leistungen:

Alle Leistungen sind mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag abgegolten.

 

Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühr

Der Lohnsteuerhilfeverein berechnet teilweise eine Aufnahmegebühr die einmalig ca. 10 bis 20 Euro kostet (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer). Der Jahresbeitrag ist in der Regel sozial gestaffelt und ist von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahreseinnahmen abhängig. Die Beiträge liegen in der Regel zwischen 50 und 300 Euro. Die Beiträge sind jährlich zu entrichten.

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